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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Sandhoff e.U.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden.
Diese Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und jedes mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Sie gelten somit als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsteilen. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, welche mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und sind unwirksam. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertragsinhalts, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich von unserem Unternehmen zugestimmt.
Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört (§ 1 Abs 2 KSchG).
Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
Die auf unserer Website, den Katalogen und im Schauraum enthaltenen Werkstücke / Produkte samt Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote unsererseits dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
Der Kaufpreis ist in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und sonstiger Steuern und Abgaben angegeben. Der Kaufpreis enthält keine Kosten für die Lieferung bzw. Versand, Montage oder Aufstellung. Die Kosten für die Lieferung /Versand, Montage oder Aufstellung werden gesondert zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden vereinbart und sind gemeinsam mit Zahlung des Restkaufpreises fällig.
Der Vertrag wird durch Unterzeichnung des verbindlichen Angebots durch den Kunden samt Erhalt der vollständigen vereinbarten Anzahlung vollständig abgeschlossen. Wir beginnen mit der Werkanfertigung erst nach vollständigem Erhalt der Anzahlung.
Der Restkaufpreis ist – soweit nicht schriftlich etwas ausdrücklich anderes vereinbart wurde – mindestens 5 Werktage vor der Auslieferung einlangend auf unserem Bankkonto zur Zahlung fällig. Die Lieferung des Werkstückes erfolgt erst nach vollständigem und fristgerechtem Erhalt des Rechnungsbetrages, es sei denn es wurde im Vertrag schriftlich etwas Abweichendes zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden vereinbart.
Im Falle, dass der Restkaufpreis nicht fristgerecht bezahlt wird, erfolgt keine Auslieferung der Werkstücke und kann der Kunde sich in diesem Fall keinerlei Ansprüche aufgrund eines allfällig behaupteten Lieferverzugs geltend machen.
Eingehende Zahlungen werden im Zweifel auf die jeweils älteste offene Schuld und hierbei zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und dann erst auf das Kapital angerechnet. Eine allfällige Vereinbarung hins. der Stundung einer Zahlung bedarf stets der Schriftform.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren (konkret zu beweisenden) Verzugsschadens Zinsen iHv 6% p.a. in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde Mahn-, Eintreibungs- und Ausforschungskosten Dritter (insb. von Rechtsanwälten) zu ersetzen, soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienlich waren. Im Fall des Einschreitens eines Rechtsanwalts belaufen sich diese Kosten der Höhe nach auf die tariflichen Kosten lt. Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) zzgl. der gesetzlichen USt, jene von Inkassobüros bis zu der jeweils durch das BM für Wirtschaft im Verordnungswege für Inkassobüros normierten Höhe.
Ausschließlich für Unternehmer als Kunden gilt Abweichendes:
Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren (konkret zu beweisenden) Verzugsschadens, Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 456 UGB p.a. in Rechnung zu stellen. Hinsichtlich Mahn-, Eintreibungs- und Ausforschungskosten Dritter gilt Vorstehendes.
Lieferungen bzw. Versendungen erfolgen nur, wenn dies ausdrücklich zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden vereinbart wurde. Es wird nochmals explizit darauf hingewiesen, dass im Kaufpreis die Kosten für die Lieferung bzw. den Versand nicht enthalten und diese Kosten vom Kunden gesondert zu tragen sind.
Wird zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden im Zusammenhang mit der Lieferung vereinbart, dass der Kunde „Tragehelfer“ zur Verfügung stellt, so hat der Kunde auf seine eigenen Kosten entsprechend qualifizierte Hilfskräfte in vereinbarter Anzahl zum endgültigen Liefertermin zur Verfügung zu stellen. Sollte es aufgrund der Nicht-Bereitstellung von Hilfskräften zu Lieferverzügen kommen, behält sich unser Unternehmen ausdrücklich vor, die hierfür anfallenden (Mehr-)Kosten (v.a. Kosten der der frustrieten Anfahrt, Zeitversäumnis) gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Im Falle etwaiger durch die Nicht-Bereitstellung von „Tragehelfern“ durch den Kunden verursachten Lieferverzügen können keinerlei Ansprüche gegenüber unserem Unternehmen geltend gemacht werden.
Wir sind selbstverständlich bemüht, die Lieferzeit so kurz als möglich zu gestalten. Soweit nicht ausnahmsweise ein Fixtermin vereinbart wurde, gelten die bedungenen Liefertermine als voraussichtliche Liefertermine. Auch bei zum Zeitpunkt der Bestellung bereits fertig gestellten Werkstücken ist mit einer Lieferzeit zu rechnen, da jeder Stamm vor dem Versand nochmals poliert und geölt wird. In Angeboten und Auftragsbestätigungen enthaltene oder von Mitarbeitern des Unternehmens zugesagte Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht in schriftlicher Form als Fixtermine zugesagt werden. Wird ein vereinbarter Fixtermin von unserem Unternehmen um mehr als 2 Wochen überschritten, so hat der Kunde unserem Unternehmen eine angemessene Nachfrist von mindestens weiteren 4 Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf dieser Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls bei unserem Unternehmen zumindest grobes Verschulden vorlag.
Im Falle eines Versendungskaufs bestimmt der Kunde in Abstimmung mit unserem Unternehmen selbst den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt. Weiters hat der Kunde die Kosten für den Versendungskaufs selbst zu tragen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Werkstücks geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme im Verzug ist.
Im Falle eines Versands ist keine Versicherung enthalten. Diese kann mittels gesonderter Vereinbarung auf Kosten des Kunden abgeschlossen werden.
Ausschließlich für Unternehmer als Kunden gilt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, dass die Werkstücke stets unversichert transportiert werden und die Preisgefahr, Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Werkstücks mit Absendung des Werkstückes auf den Kunden (bei Annahmeverzug des Kunden mit unserer Versandbereitschaft) übergeht. Versandart und Versandweg werden – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – von unserem Unternehmen bestimmt.
Steht das bestellte Werkstück zur Abholung bereit und ist der Kunde auch nach fruchtlosem Verstreichen einer zweiwöchigen Nachfrist nicht bereit die Ware abzuholen bzw. im Fall einer vereinbarten Auslieferung anzunehmen und / oder den noch ausständigen (Rest-)Kaufpreis zu bezahlen, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Verschuldens des Kunden sind wir berechtigt einen allenfalls daraus entstandenen Schaden (bspw. frustrierte Fahrt- und Lieferkosten, Kosten für die Aufbewahrung, etc.) gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
Bezahlt der Kunde im Falle einer bereits erfolgten Auslieferung den fälligen (Rest-)Kaufpreis nicht zur Gänze, sind wir unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware heraus zu verlangen. Die Geltendmachung einer Wertminderung bzw. eines Benützungsentgelt sowie eines allenfalls darüberhinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Bei Ereignissen höherer Gewalt, sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen (wie z.B. alle Einwirkungen von Naturgewalten, Krieg, Pandemien, Gesetze, behördliche Eingriffe, Transportstörungen, Aus-/Ein- und Durchführverbote, internationale Zahlungsbeschränkungen, Rohstoffausfall, Streik, Energieversorgungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen aufgrund Explosion, Feuer, Überschwemmungen, Sabotage, alle anderen Ereignisse, die nur mit unverhältnismäßigen Kosten und wirtschaftlich nicht zu vertretbaren Mitteln zu verhindern wären, etc.) die uns oder einen Vorlieferanten treffen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen in Folge unvorhersehbarer Ereignisse und höherer Gewalt berechtigt den Kunden grundsätzlich nicht, unser Unternehmen in Verzug zu setzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Erst wenn jene Auswirkungen mehr als drei Monate andauern, ist der Käufer binnen 2 Wochen berechtigt, von dem hiervon betroffenen Teil der Lieferung zurückzutreten.
Grundsätzlich gelten die zu liefernden Werkstücke als ohne Montage bestellt. Die Montage ist gesondert zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden zu vereinbaren. Die Kosten für die Montage sind vom Kunden zu tragen. Die Kosten der Montage sind gemeinsam mit dem Restkaufpreis zur Zahlung fällig.
Ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Firma Sandhoff e.U. keine Montage hins. Wandbilder und Skulpturen anbietet oder solche Montagearbeiten bzw. die Aufstellung jener Werkstücke übernimmt. Die Platzierung des Werkstückes, Aufstellung des Werkstücks, Befestigung, Überprüfung der Statik und die ordnungsgemäße Platzierung jener Werkstücke haben durch einen vom Kunden auf dessen eigene Kosten gesondert zu beauftragenden Professionisten zu erfolgen. Unser Unternehmen übernimmt folglich keinerlei Haftung für die ordnungsgemäße Montage bzw. Aufstellung jener Werkstücke, welche durch den vom Kunden zu beauftragenden Professionisten zu erfolgen hat (v.a. Überprüfung der Statik und örtlichen Gegebenheiten, Beschaffenheiten des Untergrunds / Wand, Auswahl Befestigungsmittel bzw. Schrauben, etc.).
Gegenüber Verbrauchern behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum am Werkstück vor.
Gegenüber Unternehmern behalten wir uns bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung das Eigentum an der gelieferten Ware bzw. am Werkstück vor.
Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf das Werkstück zu unterrichten, insb. von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung des Werkstücks. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderlichen Investitionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf das Werkstück entstehen.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insb. Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und das Werkstück unverzüglich auf Kosten des Kunden heraus zu verlangen. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten des Rücktransports.
Wir leisten dem Kunden im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr dafür, dass das Werkstück im Übergabezeitpunkt dem vertraglich vereinbarten Zustand entspricht.
Der Kunde wird darauf aufmerksam gemacht, dass von ihm beauftragte Sonderwünsche, Maßangaben oder beauftragte Änderungen am Werkstück oder die unsachgemäße Behandlung oder die Missachtung der Pflegeanleitung zur Nutzung, Pflege und Reinigung des Werkstücks dazu führen können, dass Gewährleistungsansprüche nicht mehr zum Tragen kommen.
Wichtig: Holz ist ein Naturprodukt, welches Farbdifferenzen und wachstumsbedingte Unregelmäßigkeiten aufweisen kann. Abweichungen in Struktur und Farbe zwischen Teilen eines Werkstückes oder gegenüber anderen Werkstücken aus dem gleichen Material bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, etc.) liegen und handelsüblich sind. Holz kann sein Volumen ändern, was zu Verwerfungen, Passungenauigkeiten und Rissbildungen führen kann. Geölte Oberflächen können ungleichmäßig aussehen. Derartige Umstände stellen keine Mängel dar und berechtigen den Kunden nicht, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Die Holzoberfläche wurde in der Herstellung mehrmals mit Spezialöl behandelt und poliert. Nach häufigem Reinigen der Tischoberfläche kann der seidenmatte Glanz leicht verblassen und die Oberfläche der Tischplatte sollte wieder nachgeölt werden. Bitte entfernen Sie auch umgehend Wasser oder andere Flüssigkeiten und lassen Sie diese nicht in die Oberfläche zu lange einziehen. Auch ist eine leichte Farbveränderung mit der Zeit durch das Einwirken von UV-Licht möglich. Weiters wird explizit darauf hingewiesen, dass der Tisch nicht verschoben werden sollte, sondern an beiden Seiten des Tisches anzuheben und vorsichtig zu verrücken ist. Bitte beachten Sie, dass alle Inbusschrauben angezogen sein müssen. Die Langlochbohrungen sollten nicht allzu festsitzen, da diese das Arbeiten des Holzes zulassen sollen. Bitte überprüfen Sie in regelmäßigen Zeitintervallen den Sitz der Inbusschrauben. Bitte achten Sie auf das Gewicht des Tisches! Bei Glasplatten handelt sich zumeist um ein VSG (Verbundsicherheitsglas) mit einer 0,7 mm dicken Folie zwischen den beiden Glaselementen. Diese Folie verhindert, dass bei einem möglichen Glasbruch die Scheibe zerberstet oder ähnliches wie bei einer Windschutzscheibe beim Auto. Derartige Umstände stellen keine Mängel dar und berechtigen den Kunden nicht, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Darüber hinaus erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf solche Mängel, die durch natürliche Abnützung, Feuchtigkeit, starke Temperaturschwankungen, sonstiger Witterungseinflüsse, Nichteinhaltung der Montage-, Pflege- und Wartungshinweise oder unsachgemäße Behandlung, durch den Kunden entstehen.
Die Werkstücke sind vom Kunden sofort bei Übernahme mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen und feststellbare Mängel unverzüglich zu rügen.
Ausschließlich für Unternehmer gilt darüber hinaus Abweichendes:
Den Umstand, dass die Ware im Übergabezeitpunkt nicht dem vertraglich vereinbarten Zustand entspricht, hat der Kunde zu beweisen, insofern kommt die gesetzliche Vermutung gem. § 924 Satz 2 ABGB ausdrücklich nicht zum Tragen. Das Werkstück ist im Falle der Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort bzw. bei Selbstabholung zu untersuchen und Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen, in Schriftform anzuzeigen; andernfalls gilt das Werkstück als genehmigt und angenommen und können vom Kunden nachträglich keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Schriftform anzuzeigen. Bei gebrauchten Waren sind die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen. Unser Unternehmen leistet für Mängel zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch. Schlagen die vorangeführten primären Gewährleistungsbehelfe endgültig fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einem nicht erheblichen Mangel steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht jedoch nicht zu. Weitergehende Rechte und Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu; insb. haften wir dem Kunden nicht auf Schadenersatz wegen Nicht- oder Schlechterfüllung, es sei denn, dass das von uns gelieferte Werkstück eine von uns ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft fehlt oder auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine schuldhafte Pflichtverletzung unseres Unternehmens oder einer schuldhaften Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen unseres Unternehmens beruhen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung unseres Unternehmens für unsere Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
Handelt es sich bei den Kunden um einen Unternehmer, ist die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegenüber unserem Unternehmen ausgeschlossen.
Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für Unternehmer!
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag mit dem Kunden sowie des Rechtsverhältnisses zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden, einschließlich der Frage des wirksamen Zustandekommens desselben, gilt das jeweils sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg, Österreich, als vereinbart.
Es gilt materielles österreichisches Recht unter ausdrücklichem Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes (CISG).
Es handelt sich bei den Werkstücken um Sonderanfertigungen, die nach Kundenspezifikationen angefertigt und / oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten werden und ist daher die Ausübung des Rücktrittsrechts ausgeschlossen. Dem Kunden kommt daher kein Widerrufsrecht zu.
Änderungen und / oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung bzw. das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
Unsere Werkstücke sind mit einem Waren- und/oder Firmenzeichen gekennzeichnet. Werden solche Werkstücke weiterverarbeitet oder ähnliches, dürfen obige Zeichen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Vereinbarung verwendet werden.
Skizzierungen, Planzeichnungen und / oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Lichtbilder und dergleichen stets geistiges Eigentum unseres Unternehmens. Es kommt zu keinen wie auch immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechten des Kunden.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Fall einer Lücke.
Stammdesign (Sandhoff e.U.), Betriebspark 13, 5166 Perwang am Grabensee, verarbeitet und speichert die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kontodaten) zum Zwecke der Vertragserfüllung, insb. der Erfüllung von Aufträgen, Erstellung von Kostenvoranschlägen, Abrechnungszwecken und der Bearbeitung Ihrer Anfragen sowie den damit verbundenen Tätigkeiten. Eine weitere Verarbeitung Ihrer Daten sowie die Übermittlung an Dritte findet ohne Ihre Einwilligung nicht statt.
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